Verkehrsrecht

Mögliche Themen im Verkehrsrecht sind Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung ...

Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vertragsanwalt für den ADAC und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht empfehle ich Ihnen bei einem Unfall den Schaden möglichst schnell zu melden.

 

Einige Themen aus dem Bereich Verkehrsrecht

Bußgeld:

Ein Bußgeldverfahren wird bei Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift eingeleitet. Die Verkehrsordnungswidrigkeit kann zur Folge haben, dass ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird, ein Bußgeld zu zahlen ist oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine strafrechtliche Maßregel zur Besserung und Sicherung oder eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde.

Fahrerflucht:

Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begeht, wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben.

Fahrlässige Körperverletzung:

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet, wenn Sie im Straßenverkehr einen Fahrfehler begehen, der eine Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Folge hat. Grundsätzlich droht neben der eigentlichen Geld- oder Freiheitsstrafe nach einem Unfall auch die Verhängung eines Fahrverbotes. Darüber hinaus wird die fahrlässige Körperverletzung im Fahreignungsregister mit 2 Punkten sanktioniert, soweit zu der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung noch ein Fahrverbot eingetragen wird.

Fahrverbot:

Das Fahrverbot ist ein Verbot im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeglicher Art oder einer bestimmten Art zu führen. Die Verwaltungsbehörde kann innerhalb eines Bußgeldverfahrens oder im Rahmen eines Strafverfahrens das Fahrverbot als Maßregelung der Besserung oder Sicherung aussprechen.

Gebrauchtwagenkauf:

Sollte sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens ein Mangel am Fahrzeug einstellen, dann können Sie den Mangel gegenüber dem Verkäufer anzeigen. Die Gewährleistungsrechte sind jedoch davon abhängig, ob Sie von einem Händler oder das Fahrzeug privat gekauft haben.

Ein Interview zum Thema "Schlaglöcher am Grünen Fink in Eilenburg" mit Rechtsanwalt Schulze-Wechsungen aus Eilenburg

gesendet am 12.2.16, mdr